Posts by Mr-Minze

    Da kannst du garnichts tun, denn der Support hier macht nichts gegen Multis , denn das sind die die ja meist auch Zahlen. Und seit wann sperrt der Support spieler die ihm das Gehalt zahlen ^^

    Moin moin,


    ich finde, dass die Anzahle der kostenfreien Angriffe zu gering angesetzt ist. 10 Angriffe wäre optimal, so hätten die kleineren mit weniger Truppen schneller die Möglichkeit nach vorne zu kommen. Und wer diese Anzahl nutzen möchte, muss halt die Nahrung aufbringen. Und je größer die Truppen um so ehr muss man Nahrung kaufen. Ausserdem durch das notwendige Kaufen schon im frühen Stadium des Games, vergrault ihr einige Gamer. Denn jeder denkt sich wenn ich jetzt schon so investieren muss, was denn in einem Monat!!!! (Grundkurs BWL und Psychologie)


    Der Spielbetreiber möchte natürlich verdienen und das tut er mit diesem System hervorragend, vor allem weil der Fehler mit den Spionen, welche gelegentlich als Angriff gezählt werden seit Monaten nicht behoben wurde! Aber der Betreiber kann natürlich dann durch den Zukauf von Nahrung verdienen. Ist wahrscheinlich nicht genug um schnell Millionär zu sein.


    Leute bringt ein wenig mehr Spaß und mehr lohnende Events ins Game und es kommen mehr Gamer, ergo auch mehr Gewinn für den Betreiber. (BWL-Grundkurs)


    Schaltet weniger Server und nutzt den Platz für mehr Gamer, mehr Fun und mehr Features und Events. Auch Wettbewerbe wären mal was sinnvolles, Lasst die Leute sich Amythisten verdienen! Auch hier spricht sich das rum und daher -----> mehr Gewinn (auch BWL-Grundkurs)

    Hallo ...


    Das Nachrichtensystem könnte aus meiner Sicht ein wenig aufgepeppt werden.


    Es wäre sehr schön und vor allem aus meiner Sicht für den Spielablauf sowie die Accountorganisation von großem Vorteil, wenn nachstehende Möglichkeiten bestünden.


    1. Erstellen von eigenen Unterordnern zum sortieren der Nachrichten/Berichte

    2. Möglichkeit schaffen die Spionageberichte sowie Kampfberichte an Mitspieler weiter zu leiten, so dass diese auch vom Mitspieler direkt verwendet werden können.

    3. Posteingang direkt sortiert in 4 Kategorien:

    1.) Stammesnachrichten

    2.) Spielernachrichten

    3.) Spionageberichte

    4.) Kampfberichte


    4. Ermöglichen, dass man externe Dateien in PN's einbetten kann (Dateiformat PNG, EXEL, Access)


    MFG Minze

    Und wieder sind 9 Tage verstrichen und wieder keine Reaktion vom Support.

    Denen ist das Spiel Scheiß egal, solange noch Leute bezahlen. Aber die Leute die dem Betreiber das Brot und Unterhalt bereits bezahlt haben lässt man warten.


    Also ich für meinen Teil werde jetzt meinen Techtsanwalt auf diese Betreiber hetzen. Denn ich sehe nicht ein Vorteile gekauft zu haben und jetzt nicht an mein Recht komme. Die Betreiber pflegen nicht mal die Datenbank und den Server (welcher ohnehin einer der billigeren ist wenn man sich die Leistung und Fehleranfälligkeit anschaut), dass bedeutete wieder einmal einen Nachteil für mich.


    Mich kotzt es an. Aber sicher arbeiten die schon an einem neuen Server oder gar anderes Game mit gleichem Gameplay da es ja viel einfacher und günstiger ist.


    Im übrigen schaut euch mal euer Impressum an ist mehr als dürftig und rechtlich falsch.


    LG Mr-Minze


    PS. Ich erwarte bis morgen die adäquate Reaktion und Antwort auf meine Anfragen ab dem 21.06.2020

    Ja wahrscheinlich ist es so, es kann ja nicht sein, dass auf einem Server mit knapp 400 Spielern, es nicht möglich ist Anfragen an den Support innerhalb von 24h zu beantworten. Selbst wenn 10% der Spieler täglich eine Anfrage stellen, dann ist eine Person damit nicht ausgelastet.


    Ausserdem gibt es nach deutschem und europähischem Recht die Pflicht zum Support und da sind auch Zeiten vorgegeben. Aber auch das Impressum hier ist fehlerhaft da hier virtuale Waren verkauft werden ist dieses Game wie ein Onlineshop zu behandeln und da fehlen viele Angaben. Wenn es einer darauf anlegen würde, wäre dieser Betreiber sehr schnell pleite durch eine dem entsprechende Klage.


    Aber das scheint hier dem Betreiber egal zu sein!

    So hier mal nen Auszug aus Rechte und Pflichten des Gamebetreibers.....



    Kapitel 2: Rechtspflichten zum Support der Online-Komponenten

    In diesem Kapitel wird untersucht, ob es eine Rechtspflicht zum Support der in Ka-pitel 1 dargestellten Online-Komponenten digitaler Spiele gibt und woraus eine solche Pflicht entsteht. Es wird außerdem geprüft, wie diese Pflicht rechtlich zu typologisie-ren ist. Die rechtliche Einordnung der Pflicht soll als Ausgangspunkt für die in Kapitel 3 behandelte Frage dienen, ob der Support ohne Weiteres beendet werden darf oder zumindest für eine bestimmte Zeit lang erbracht werden muss.

    Kapitel 2 dieser Arbeit gliedert sich in drei Abschnitte. In Abschnitt A. wird unter-sucht, woraus sich eine Pflicht zum Support der Online-Komponenten von Inklusiv-spielen ergibt. Abschnitte B. und C. widmen sich der gleichen Frage, jedoch in Bezug auf Free-to-Play- sowie auf Abospiele.

    A. Inklusivspiele

    A. Inklusivspiele

    Um ein Inklusivspiel nutzen zu können, schließt der Erwerber verschiedene Verträge mit dem Publisher bzw. Händler ab. Neben dem Vertrag, welcher die Überlassung der Spielkopie zum Gegenstand hat, zählt dazu auch das sog. End User License Agreement (im Folgenden: EULA), welches im Wesentlichen den Umfang der erlaubten Nutzung des Spiels durch den Erwerber festlegt. Bei Inklusivspielen findet sich aber üblicher-weise in keiner dieser Vereinbarungen eine eindeutige und ausdrückliche Regelung darüber, ob und wer zum Support der in Kapitel 1 dargestellten Online-Komponenten des digitalen Spiels verpflichtet ist. Erst recht sind keine Aussagen darüber ersichtlich, wie lange die Online-Komponenten Support erhalten werden.

    Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung über eine Supportpflicht erstaunt, da der Support der Online-Komponenten wie in der Einleitung und in Kapitel 1 deutlich wurde von großer Bedeutung für die Nutzungsmöglichkeit des digitalen Spiels ist. Aus diesem Grund soll im Folgenden untersucht werden, ob bei Inklusivspielen den-noch eine Pflicht zum Support der Online-Komponenten besteht. Die Untersuchung erfolgt dabei sowohl mit Blick auf den Direkt- (dazu I.) als auch den Händlervertrieb (dazu II.) von Inklusivspielen.

    M. Vonthien, Online-Komponenten digitaler Spiele, Juridicum – Schriften zum Medien-, Informations- und Datenrecht, https://doi.org/10.1007/978-3-658-29993-4_3

    © Der/die Autor(en) 2020 36 Kapitel 2: Rechtspflichten zum Support der Online-Komponenten



    I. Der Direktvertrieb

    Der Direktvertrieb von Inklusivspielen erfolgt regelmäßig im Internet über Publis-her-eigene Plattformen. Beispiele hierfür sind der Online-Shop Origin 204 von EA so-wie der UplayStore 205 von Ubisoft. Zum Zweck des Erwerbs der Spielkopie schließt der Erwerber auf diesen Plattformen einen Überlassungsvertrag mit dem Publisher ab.

    204 Abrufbar unter http://www.ea.com/de/1/origin .

    205 Abrufbar unter https://store.ubi.com/de/home .

    206 Vgl. Psczolla, Onlinespielrecht, S. 5 ff.; Vetter, Virtuelle Welten, S. 7 f.; Schneider, Virtuelle Werte, S. 20 ff., 41; Koch, JurPC Web-Dok. 57/2006, Abs. 1-Abs. 60, Abs. 1 ff.; Völzmann-Sti-ckelbrock, in FS Eisenhardt, S. 330; Redeker, in Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multime-dia-Recht, Teil 12, Rn. 441; AG Charlottenburg, MMR 2012, 598, 599; AG Karlsruhe, Urt. v. 19.05.2015 Az. 8 C 377/14 BeckRS 2015, 09351.

    207 Oehler/von Ribbeck, in Duisberg/Picot, Recht der Computer- und Videospiele, Kap. 6, Rn. 10.

    208 Creutz, Regeln virtueller Welten, S. 137 f.; Vetter, Virtuelle Welten, S. 115 f.; Preuß, Virtuelle Güter, S. 127; Schneider, Virtuelle Werte, S. 67; Weber, in Brandi-Dohrn/Lejeune, Recht 2.0, S. 207; ähnlich Koch, JurPC Web-Dok. 57/2006, Abs. 1-Abs. 60, Abs. 13; Krasemann, MMR 2006, 351, 352; Klickermann, MMR 2007, 766, 768; Striezel, Virtuelle Gegenstände, S. 199.

    209 Psczolla, Onlinespielrecht, S. 85.

    Fraglich ist, ob Teil dieses Vertrages auch eine Pflicht zum Support der Online-Komponenten des Inklusivspiels ist.

    Die Literatur und Rechtsprechung diskutieren Verträge über die Bereitstellung von spielbezogenen Online-Komponenten ganz überwiegend in Bezug auf Abospiele im hier verstandenen Sinn. 206 Dabei wird jedoch nicht der Begriff „Mehrspielermodus“, sondern vielmehr die Bezeichnung „Online - Spiel“ 207 , „virtuelle Welt“ 208 oder auch „virtuelle Umgebung des Spiels“ 209 verwendet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese recht weit gefassten Begriffe auch spielbezogene Online-Komponenten wie den Online-Mehrspielermodus erfassen sollen. A. Inklusivspiele 37



    Die herrschende Meinung ist dabei der Auffassung, dass zwischen dem Erwerber und dem „Spielanbieter“ 210 ein gesonderter Vertrag über die Nutzung der Online-Kom-ponenten des Spiels zustande kommt 211 , der zeitlich erst nach dem Überlassungsver-trag abgeschlossen wird 212 . Einer vereinzelten und auch ohne nähere Begründung ge-bliebenen Minderansicht zufolge liegen dagegen nur dann zwei getrennt zu behan-delnde Verträge vor, wenn sich das Spiel auch ohne die Online-Komponenten nutzen lässt. 213

    210 Ein Gebrauch der Begriffe Publisher oder Entwickler erfolgt soweit ersichtlich nicht. An- stelle dessen wird der unscharfe Begriff des „Spielanbieters“ verwendet, wobei unklar bleibt, ob es sich hierbei um eine der soeben genannten Personen handelt.

    211 Vgl. Oehler/von Ribbeck, in Duisberg/Picot, Recht der Computer- und Videospiele, Kap. 6, Rn. 10; Psczolla, Onlinespielrecht, S. 85; Creutz, Regeln virtueller Welten, S. 137; Vetter, Virtuelle Welten, S. 119 f.; Preuß, Virtuelle Güter, S. 127; Schneider, Virtuelle Werte, S. 67 f.; Koch, Ju-rPC Web-Dok. 57/2006, Abs. 1-Abs. 60, Abs. 16; Krasemann, MMR 2006, 351, 352; Klicker-mann, MMR 2007, 766, 768; Weber, in Brandi-Dohrn/Lejeune, Recht 2.0, S. 207; Striezel, Vir-tuelle Gegenstände, S. 199; Berberich, Virtuelles Eigentum, S. 400; Moser, Browsergames, S. 70, 74.

    212 Oehler/von Ribbeck, in Duisberg/Picot, Recht der Computer- und Videospiele, Rn. 10 (mit Ein-richtung und Freischaltung des Benutzerkontos); Schneider, Virtuelle Werte, S. 68 (mit der erst-maligen Verbindung zwischen installierter Software und Server); vgl. auch Preuß, Virtuelle Güter, S. 126 f.; Koch, JurPC Web-Dok. 57/2006, Abs. 1-Abs. 60, Abs. 15.

    213 Redeker, IT-Recht, Rn. 1165; Berberich, Virtuelles Eigentum, S. 400; vgl. auch Lober/Weber, MMR 2005, 653, 656, die davon ausgehen, dass die Überlassung und die "Nutzung der Online-welt" als "verbundenes Geschäft, als gemischter Vertrag mit zwei Komponenten" zusammen-hängen, wobei jedoch unklar ist, auf welche Arten digitaler Spiele sie sich beziehen.

    214 So Oehler/von Ribbeck, in Duisberg/Picot, Recht der Computer- und Videospiele, Kap. 6, Rn. 10.

    Lediglich Oehler/von Ribbeck nehmen ausdrücklich auf Inklusivspiele nach hiesi-gem Verständnis Bezug und sind diesbezüglich der Ansicht, dass ein gesonderter Ver-trag abgeschlossen wird, welcher erst eine Pflicht zum Betrieb der notwendigen Server begründet. 214 Diese Auffassung stößt jedoch auf Bedenken. Würde eine Pflicht zum Support der Online-Komponenten tatsächlich erst in einer vom Überlassungsvertrag unterschiedlichen Vereinbarung entstehen, liefe der Erwerber Gefahr, diesen Vertrag gar nicht mehr abschließen zu können, weil der Publisher beispielsweise in der Zwi-schenzeit den Support beendet hat. Darüber hinaus erbringt der Erwerber des Inklu-sivspiels das Entgelt für die Nutzung des digitalen Spiels bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs des Spielclients. Danach kann der Erwerber das Spiel ohne zeitliche Begren-zung nutzen. Es stellt sich dann aber die Frage, wann ein gesonderter Vertrag über den Support der Online-Komponenten noch zustande kommen soll.

    Darüber hinaus sind die beiden Leistungen die Überlassung der Spielkopie und der Support ihrer Online-Komponenten in tatsächlicher Hinsicht so eng miteinander verbunden, dass eine Aufspaltung in zwei getrennte Verträge lebensfremd erscheint. Dies gilt sowohl für den Online-Mehrspielermodus als auch und insbesondere für die Online-DRM-Systeme, mit deren Support sich die Literatur bisher nicht auseinander-gesetzt hat. 38 Kapitel 2: Rechtspflichten zum Support der Online-Komponenten



    Aus diesen Gründen ist zu prüfen, ob eine Pflicht zum Support der Online-Kompo-nenten des Inklusivspiels bereits im Überlassungsvertrag entsteht.

    1. Die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche As-pekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistun-gen vom 20. Mai 2019

    Am 20. Mai 2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertrags-rechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (im Folgenden: „DI - RL“) verabschiedet. Sie trat am 11.06.2019 in Kraft und ist inner-halb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. 215 Die DI-RL hat zum Ziel, be-stimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte innerhalb der EU zu vollharmonisieren. 216

    215 Bach, NJW 2019, 1705, 1705.

    216 Vgl. Erwägungsgrund 3 sowie Art. 3 der DI-RL, dazu auch Ehle/Kreß, CR 2019, 723, 723.

    217 Spindler/Sein, MMR 2019, 415, 416............

    Man sollte mal richtige Events (Wettkämpfe) starten wo Preise für Einzelspieler aber auch für den Stamm ausgelobt werden.


    Es würde auch reichen wenn man öfter Angreifen könnte ohne Amythiste zu löhnen. Kostet ja alles Nahrung und die müsste man sich dann kaufen was auch teuer genug wäre.


    Aber Karo Einfach ist hier das Kredo der Betreiber .. . Nichts investieren nur kassieren.


    Neue Bilder laden und neue Namen von Gebäuden, das Game umbenennen ohne die Grundstruktur der Programmierung zu ändern.... mehrfach passiert^^


    Und dann wäre ein funktionierender Support förderlich für Spielfluss, Spielbeteiligung und auch Umsatz... aber Support kostet, also spart man da.

    Haftung der Betreiber

    Betreiber von Online-Spielen haften zunächst aus allgemeinen Vorschriften über Telemediendienste. Sie müssen daher die Pflichten des Telemediengesetzes – insbesondere die Impessumspflicht – einhalten.

    Darüber hinaus haftet der Betreiber auch nach dem Jugendschutzrecht. Hier gilt das Jugendschutzgesetz sowie der Jugendschutzmedien-Staatsvertrag. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier .

    Soweit für das Online-Game Werbung getätigt wird, haftet der Betreiber nach allgemeinem Wettbewerbsrecht ( UWG ).

    Werden Glücksspiele im Online-Game angeboten, so sind die §§ 284, 285 StGB und § 33d GewO relvant.

    Auch eine Haftung für Handlungen der Spieler kommt in Betracht (fremde Inhalte). Hier gelten die rechtlichen Anforderungen der Prüfungspflichten für Contentprovider. Soweit zumutbar, muss der Betreiber daher die eingestellten Inhalte auf Rechtsverletzungen hin untersuchen. Bei bereits erfolgten Verstößen der Spieler, muss der Betreiber dafür sorgen, dass weitere, ähnliche Verletzungen technisch unterbunden werden. Andernfalls haftet der Betreiber als Mitstörer.

    Leute das ist ne echte Sauerei!


    Die bieten hier ein Game an für welches man Geld ausgeben kann und auch soll, denn es ist so aufgebaut, dass wenn man zügig vorankommen möchte dazu gezwungen wird. Also sie kassieren, kommen aber dem per Gesetz folgenden Pflichten nicht nach(24h-Support).


    Ich habe am 9.06.2020 an den uminösen Support eine E-Mail geschickt sowie an fast jeden folgenden Tag. KEINE ANTWORZ BIS HEUTE!

    Telefonnummer ist anscheinend auch nur Fake.


    Wenn ich bis 31.06.2020 keine Antwort habe werde ich wohl deutsches Recht geltend machen und meine Kohle zu 100% zurück fordern per Anwalt, versteht sich.


    Einfach nur ne Sauerei und Abzocke.


    Gruß......:cursing:

    ihr macht es euch einfach ihr admins und programierer…. der kunde ist schuld und fertig jedoch zeigt euer bild der Fehlermeldung was anderes.

    Hallo was ist denn da los????


    Der Server De6 (Theben) ist nun schon 2 Tage down. Vom Support bekommt man keine Antwort!


    Wäre nett wenn sich hier mal wer Äussert!


    sxchic

    Code
    1. https://prnt.sc/sxchic

    Das Verhältnis zwischen den einzelnen Stufen der Lager und dann das der Ressurcen zu den stationierten Truppen ist Wahnsinn.

    Warum sind in den 6er und 7er Lager Truppen drinn die derjenige, welcher diese angreifen kann (Forschungsmäßig) die derjenige noch nichtmal Ansatzweise Rekrutieren kann.

    Das macht keinen Sinn und raubt den Spielspass.


    Dann die Menge der stationierten Einheiten ist teilweise so hoch das selbst mit drei Spielern gemeinsam es nicht möglich ist diese zu knacken. Da man auch sehr schnell an die Grenzen der Nahrung kommt. Wo auch die Ausbaustufen der Gebäude und Forschung eine Rolle spielt!


    Also kurz und knapp, das System ist anscheinend so konzipiert, das nur 20% der Lager mit den Forschungsstufen machbar sind und der Rest nur durch Bezahlfunktion aufgeholt werden kann!


    Schade eigentlich. Denn den eigentlichen Sinn eines Strategiespiels erreicht man hier nicht. So werdet Ihr auf Dauer immer mehr Spieler verlieren, da es zu langatmig wird und die Geldspieler sich durchsetzen.

    Hier ein Beispiel der Unverhältnismäßigkeit:

    spv3pjspv3pjhttps://prnt.sc/spv3pj

    spv55ihttps://prnt.sc/spv55i


    Gruß Amon